MODELL 02 · DIE FÜNF MODELLE

Nach Einkommen.

Jede Person zahlt den Anteil der gemeinsamen Kosten, der ihrem Anteil am gemeinsamen Nettoeinkommen entspricht. 36 / 64 statt 50 / 50.

MIT EUREN ZAHLEN NACHGERECHNET · BEISPIEL 2.100 € / 3.700 € · KOSTEN 1.600 €

579,31 € Person A zahlt
1.020,69 € Person B zahlt
BEITRÄGE · A 1.520,69 € · B 2.679,31 € ANTEIL 36,2 % / 63,8 %

Mit euren Zahlen rechnen

Beim Modell „Nach Einkommen“ zahlt jede Person den Anteil der gemeinsamen Kosten, der ihrem Anteil am gemeinsamen Nettoeinkommen entspricht. Verdient Person A 36 % des Haushaltseinkommens, trägt sie 36 % der gemeinsamen Kosten. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Idee dahinter: gleiche relative Belastung statt gleicher Betrag. Bei 2.100 € und 3.700 € Nettoeinkommen und 1.600 € gemeinsamen Kosten zahlt Person A rund 579 €, Person B rund 1.021 €. Beiden bleiben danach etwa 64 % ihres Einkommens für alles andere. Die Miete „wiegt“ für beide gleich schwer, gemessen am eigenen Einkommen.

So rechnet man es

  1. Gemeinsames Nettoeinkommen bestimmen: 2.100 € + 3.700 € = 5.800 €.
  2. Einkommensanteile berechnen: 2.100 ÷ 5.800 ≈ 36,2 % und 3.700 ÷ 5.800 ≈ 63,8 %.
  3. Kosten nach Anteilen aufteilen: 1.600 € × 0,362 ≈ 579 € und 1.600 € × 0,638 ≈ 1.021 €.

Der Mietaufteilungsrechner übernimmt das für beliebige Zahlen.

Wann Nach Einkommen gut passt

Dieses Modell passt besonders, wenn die gemeinsamen Kosten einen spürbaren Teil beider Einkommen ausmachen und die Einkommen unterschiedlich sind. Es verhindert die klassische 50/50-Falle, bei der die Person mit weniger Einkommen kaum noch Spielraum hat. Und es ist das Modell, das viele Paare wählen, wenn sie sich zum ersten Mal ernsthaft mit der Frage beschäftigen, was „fair“ heißt.

Wichtig ist der Unterschied zu Halb / Halb: Dort ist der Betrag gleich, die Belastung unterschiedlich. Hier ist die Belastung gleich, der Betrag unterschiedlich. Beides kann fair sein. Es kommt darauf an, worauf ihr euch einigt.

Wann es sich anstrengend anfühlt

Nach Einkommen macht Einkommensunterschiede zur Daueraufgabe der Buchhaltung: Jede Gehaltserhöhung, jeder Jobwechsel, jede Elternzeit verschiebt die Anteile. Paare, die das Modell wählen, sollten einen festen Rhythmus vereinbaren. Etwa einmal pro Jahr oder bei jeder größeren Veränderung neu rechnen.

Und es gibt eine zweite, oft übersehene Seite: Das Modell mischt Einkommen, aber nicht Verpflichtungen. Wer privat hohe Fixkosten hat, etwa Unterhalt, Schulden aus der Zeit vor der Beziehung oder eigene Versicherungen, trägt diese zusätzlich. Deshalb ist „Nach Einkommen“ oft der Einstieg, von dem Paare zum Gleicher-Restbetrag-Modell oder zum Hybrid-Modell weitergehen.

Worüber ihr sprechen solltet

  • Wie oft rechnen wir die Anteile neu, und was löst eine Neuberechnung aus?
  • Wie gehen wir mit Einkommenssprüngen um (Beförderung, Erbe, Nebeneinkommen)?
  • Zählt auch Elterngeld, Kindergeld oder BAföG als Einkommen?
  • Was ist uns wichtiger: gleiche Beträge oder gleiche Belastung?

DAS SPRICHT DAFÜR

  • Gleiche relative Belastung: Die gemeinsamen Kosten fressen bei beiden denselben Anteil des Einkommens.
  • Reagiert automatisch auf Einkommensveränderungen, wenn man die Beiträge regelmäßig anpasst.
  • Fühlt sich für viele Paare intuitiv fair an.
  • Einfach erklärbar: „Jede Person zahlt ihren Anteil am gemeinsamen Einkommen.“

DAS SPRICHT DAGEGEN

  • Muss regelmäßig neu berechnet werden, wenn sich Einkommen ändern (Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Elternzeit).
  • Kann sich anfühlen, als würde die Person mit mehr Einkommen „bestraft“, vor allem, wenn die Einkommensschere groß ist.
  • Berücksichtigt nicht, was beide privat ausgeben müssen (z. B. laufende Verpflichtungen aus früheren Lebensphasen).
  • Macht Einkommensunterschiede dauerhaft sichtbar. Das muss ein Paar aushalten können.

WEITERLESEN

Zuletzt geprüft: 11. August 2026. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.