Immobilie zu zweit kaufen: Welche Finanzfragen vorab geklärt werden sollten
Eigenkapital, Grundbucheintrag, Kredit, Trennungsfall: Die sechs Finanzfragen, die Paare vor dem Immobilienkauf klären sollten.
ZUGEHÖRIGES MODELL: Alles Gemeinsam →
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Eine Immobilie ist die größte gemeinsame Anschaffung, die ein Paar tätigen kann, und die einzige, bei der die Bank, das Grundbuchamt und im Zweifel das Gericht mitreden. Wer zu zweit kauft, sollte vor dem Notartermin über mehr gesprochen haben als über die Traumwohnung: über sechs Fragen, die das Gesetz nicht für euch beantwortet.
Der heikelste Punkt ist selten der Kredit, sondern das Eigenkapital. Bringt eine Person 60.000 € aus einer Erbschaft ein, die andere 10.000 € Erspartes, stellt sich sofort die Frage nach dem Verhältnis von Einlage und Eigentum. Drei Modelle sind üblich:
Rechtlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Nicht, wer zahlt. Eigentum an einer Immobilie geht nur durch Auflassung vor dem Notar und Eintragung ins Grundbuch über (§§ 873, 925 BGB). Bei unverheirateten Paaren ist die 50/50-Eintragung der Normalfall, aber sie ist nicht die einzige Möglichkeit: Auch ungleiche Anteile (60/40, 70/30) sind eintragbar. Entscheidend ist, dass der Eintrag zur Einlage und zur Vereinbarung passt. Wer 50 % zahlt und mit 30 % eingetragen wird, verschenkt Vermögen. Wer 30 % zahlt und mit 50 % eingetragen wird, erhält eine Schenkung, mit steuerlichen Folgen (siehe Unverheiratet zusammenleben).
Die Bank entscheidet, wer in den Kreditvertrag kommt: beide oder nur eine Person. Die wichtigsten Konsequenzen:
Die Mischung, die viele Paare wählen: Beide im Grundbuch, beide im Kredit, und die Raten nach dem Aufteilungsmodell (siehe Kosten aufteilen). Wer nur eine Person in den Vertrag nimmt, spart nichts. Er verschiebt nur Risiko und Rechte.
Die unbequemste Frage, und die, die ihr vor dem Kauf beantworten solltet, nicht nachher. Übliche Vereinbarungen:
Diese Vereinbarung gehört schriftlich festgehalten, am besten notariell begleitet. Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos, und der Streit ums Haus ist die häufigste Form, in der Trennungen teuer werden. Wer unverheiratet kauft, kann die Gemeinschaft auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Gesellschaftsvertrag konstruieren; die Bundesnotarkammer empfiehlt das ausdrücklich für Lebensgemeinschaften, weil sich damit Lastentragung und Auseinandersetzung sauber regeln lassen.
Die Bank rechnet mit dem Haushaltseinkommen. Ihr solltet mit dem rechnen, was nach den gemeinsamen Kosten übrig bleibt. Als Obergrenze gilt in der Beratungspraxis: Die Kreditrate sollte nicht mehr als 40 % des Nettoeinkommens ausmachen, und zwischen Rate und verfügbarem Einkommen sollte spürbar Luft bleiben. Nach einer BaFin-Umfrage liegt die durchschnittliche Belastung von Alleinfinanzierenden bei 27 % des Nettoeinkommens, bei gemeinsam finanzierenden Paaren nur bei 16 %. Wer zu zweit finanziert, halbiert also typischerweise die Belastungsquote. Zusätzlich gehört ein Puffer für Reparaturen ins Budget (1–2 € pro Quadratmeter und Monat ist ein üblicher Richtwert). Der Haushaltsbudget-Rechner zeigt, was nach allen laufenden Kosten wirklich verfügbar ist.
Der Stress-Test: Könnt ihr die Rate noch zahlen, wenn eine Person in Elternzeit geht, arbeitslos wird oder das Einkommen spürbar sinkt? Wenn die Antwort „nur knapp“ lautet, ist die Immobilie zu teuer, unabhängig davon, was die Bank anbietet.
Eine Immobilie zu zweit ist machbar. Sie verlangt nur, dass ihr vor dem Notartermin sechs Fragen beantwortet, die das Gesetz nicht für euch beantwortet: Eigenkapital, Grundbuch, Kredit, Trennungsfall, Tragbarkeit, Nebenkosten. Wer diese Liste abarbeitet, kauft eine Wohnung und ein stabiles Fundament. Wer sie überspringt, kauft ein Risiko mit Balkon.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für eure konkrete Situation konsultiert Fachberatung. Gerade beim Immobilienkauf ist das gut angelegtes Geld.
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Quellen geprüft: 11. August 2026. Gesetzliche Regelungen können sich ändern; prüft aktuelle Fassungen, bevor ihr weitreichende Entscheidungen darauf stützt.
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Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
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