Gemeinsame Anschaffungen: Wer zahlt wie viel?
Vom Sofa bis zum Auto: Wie ihr größere gemeinsame Anschaffungen plant, finanziert und fair aufteilt, inklusive der Frage, wem die Sache am Ende gehört.
ZUGEHÖRIGES MODELL: Hybrid →
Vom Sofa bis zum Auto: Wie ihr größere gemeinsame Anschaffungen plant, finanziert und fair aufteilt, inklusive der Frage, wem die Sache am Ende gehört.
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Die neue Küche, das Sofa, das E-Bike, vielleicht ein Auto: Große gemeinsame Anschaffungen sind die Momente, in denen Finanzmodelle auf die Probe gestellt werden, weil es plötzlich nicht mehr um Monatsraten, sondern um echte Beträge geht. Und weil mit dem Geld eine zweite Frage auftaucht, die niemand gern stellt: Wem gehört die Sache eigentlich?
Die Reihenfolge entscheidet: Wer erst den Traum und dann die Finanzierung sucht, verhandelt unter Druck. Wer erst das Budget und dann die Optionen prüft, behält die Kontrolle. Eine einfache Faustregel für die Größenordnung: Eine Anschaffung ist „gemeinsam finanzierbar“, wenn beide nach den laufenden gemeinsamen Kosten noch Rücklagen bilden können. Der Haushaltsbudget-Rechner zeigt, wie viel das ist.
Für die Aufteilung gelten dieselben Modelle wie für die laufenden Kosten, mit einer Besonderheit: Bei Anschaffungen entscheidet die Nutzung mit.
Ein Beispiel mit 2.100 € / 3.700 € Einkommen und einer neuen Küche für 6.000 €:
| Modell | A zahlt | B zahlt |
|---|---|---|
| 50/50 | 3.000 € | 3.000 € |
| Nach Einkommen | 2.172 € | 3.828 € |
Für Anschaffungen ab ein paar hundert Euro ist der Sparziel-Rechner der beste Freund des Paares: Zielbetrag eingeben, Monatsrate festlegen, Modell wählen. Das Ziel hat ein Datum. Das hat gleich drei Vorteile: Ihr kauft ohne Kredit, ihr prüft die Anschaffung in der Wartezeit noch einmal (Überraschung: manche Wünsche überleben drei Monate nicht), und die Anschaffung ist am Ende wirklich „euer“. Nicht eurer Bank.
Wenn ihr doch finanziert (Ratenkauf, 0-%-Finanzierung): Behandelt die Rate als gemeinsamen Fixkostenposten, nicht als Einzelprojekt. Und rechnet die Finanzierungskosten ehrlich ein: Eine 0-%-Finanzierung ist nur dann wirklich 0 %, wenn ihr den Betrag nicht anderweitig hättet anlegen können. Bei den meisten Haushalten ist das nicht der Fall.
Der heikelste Teil großer Anschaffungen ist nicht die Aufteilung, sondern das Eigentum, besonders bei unverheirateten Paaren. Rechtlich gilt: Eigentümer:in ist, wer im Kaufvertrag, bei der Zulassung oder im Grundbuch steht. Nicht, wer gezahlt hat. Wer 50 % einer Küche bezahlt, die nur auf den Namen der Partnerin läuft, besitzt im Streitfall nichts.
Die sauberen Lösungen:
Eine Sonderform der großen Anschaffung ist die Mietkaution: Wer bringt sie ein, wer bekommt sie zurück? Die faire Lösung folgt dem Mietmodell: Wer nach Einkommen mietet, zahlt die Kaution auch nach Einkommen. Wichtig ist die Absprache für den Auszug: Die Kaution gehört dem, der sie eingezahlt hat. Es sei denn, ihr vereinbart etwas anderes.
Große gemeinsame Anschaffungen sind machbar, wenn drei Fragen vor dem Kauf beantwortet sind: Was kostet es uns wirklich, wer zahlt wie viel, und wem gehört es am Ende? Die Antworten sind keine Liebesbeweise. Sie sind Schutz für beide. Und wer sie vorher klärt, kann sich hinterher ungestört über das neue Sofa freuen.
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