Gemeinsame Anschaffungen: Wer zahlt wie viel?

Vom Sofa bis zum Auto: Wie ihr größere gemeinsame Anschaffungen plant, finanziert und fair aufteilt, inklusive der Frage, wem die Sache am Ende gehört.

ZUGEHÖRIGES MODELL: Hybrid →

Ein großes, geteiltes Rechteck, das aus zwei unterschiedlich großen Teilen zusammengesetzt ist
ILLUSTRATION · ZWEITEILEN · RATGEBER

Die neue Küche, das Sofa, das E-Bike, vielleicht ein Auto: Große gemeinsame Anschaffungen sind die Momente, in denen Finanzmodelle auf die Probe gestellt werden, weil es plötzlich nicht mehr um Monatsraten, sondern um echte Beträge geht. Und weil mit dem Geld eine zweite Frage auftaucht, die niemand gern stellt: Wem gehört die Sache eigentlich?

Erst das Budget, dann der Traum

Die Reihenfolge entscheidet: Wer erst den Traum und dann die Finanzierung sucht, verhandelt unter Druck. Wer erst das Budget und dann die Optionen prüft, behält die Kontrolle. Eine einfache Faustregel für die Größenordnung: Eine Anschaffung ist „gemeinsam finanzierbar“, wenn beide nach den laufenden gemeinsamen Kosten noch Rücklagen bilden können. Der Haushaltsbudget-Rechner zeigt, wie viel das ist.

Die Aufteilung

Für die Aufteilung gelten dieselben Modelle wie für die laufenden Kosten, mit einer Besonderheit: Bei Anschaffungen entscheidet die Nutzung mit.

  • Beide nutzen es gleich viel (Sofa, Küche, gemeinsames Auto): Aufteilung nach eurem Standardmodell.
  • Eine Person nutzt es überwiegend (E-Bike für den Arbeitsweg, Schreibtisch im Homeoffice): Die Hauptnutzerin trägt den größeren Anteil. Oder die Anschaffung ist privat, auch wenn sie in der gemeinsamen Wohnung steht.
  • Der Wert steigt oder bleibt (Immobilie, manche Sammlerstücke): Hier zählt neben dem Bezahlen das Eigentum. Siehe unten.

Ein Beispiel mit 2.100 € / 3.700 € Einkommen und einer neuen Küche für 6.000 €:

ModellA zahltB zahlt
50/503.000 €3.000 €
Nach Einkommen2.172 €3.828 €

Sparen statt finanzieren

Für Anschaffungen ab ein paar hundert Euro ist der Sparziel-Rechner der beste Freund des Paares: Zielbetrag eingeben, Monatsrate festlegen, Modell wählen. Das Ziel hat ein Datum. Das hat gleich drei Vorteile: Ihr kauft ohne Kredit, ihr prüft die Anschaffung in der Wartezeit noch einmal (Überraschung: manche Wünsche überleben drei Monate nicht), und die Anschaffung ist am Ende wirklich „euer“. Nicht eurer Bank.

Wenn ihr doch finanziert (Ratenkauf, 0-%-Finanzierung): Behandelt die Rate als gemeinsamen Fixkostenposten, nicht als Einzelprojekt. Und rechnet die Finanzierungskosten ehrlich ein: Eine 0-%-Finanzierung ist nur dann wirklich 0 %, wenn ihr den Betrag nicht anderweitig hättet anlegen können. Bei den meisten Haushalten ist das nicht der Fall.

Wem gehört es? Die Eigentumsfrage

Der heikelste Teil großer Anschaffungen ist nicht die Aufteilung, sondern das Eigentum, besonders bei unverheirateten Paaren. Rechtlich gilt: Eigentümer:in ist, wer im Kaufvertrag, bei der Zulassung oder im Grundbuch steht. Nicht, wer gezahlt hat. Wer 50 % einer Küche bezahlt, die nur auf den Namen der Partnerin läuft, besitzt im Streitfall nichts.

Die sauberen Lösungen:

  • Beide ins Dokument: Bei Auto und Immobilie können beide als Eigentümer:innen eingetragen werden. Bei beweglichen Sachen wie Möbeln gibt es kein Register. Hier hilft nur eine schriftliche Vereinbarung.
  • Die schriftliche Vereinbarung: „Wir haben die Küche gemeinsam gekauft. Person A hat 2.172 € beigetragen, Person B 3.828 €. Im Trennungsfall erhält jede Person ihren Anteil zurück oder die Küche wird verkauft und nach Anteilen geteilt.“ Klingt unromantisch, ist aber der Unterschied zwischen einer Erinnerung und einem Beweis.
  • Das Darlehen statt der Beteiligung: Wenn eine Person die andere finanziell unterstützt, kann sie das als zinsloses Darlehen mit Rückzahlungsplan gestalten. Das ist klarer als eine stille Miteigentümerschaft, die keiner registrieren kann.

Die Kaution des Zusammenlebens

Eine Sonderform der großen Anschaffung ist die Mietkaution: Wer bringt sie ein, wer bekommt sie zurück? Die faire Lösung folgt dem Mietmodell: Wer nach Einkommen mietet, zahlt die Kaution auch nach Einkommen. Wichtig ist die Absprache für den Auszug: Die Kaution gehört dem, der sie eingezahlt hat. Es sei denn, ihr vereinbart etwas anderes.

Gesprächsimpulse

  • Wie viel wollen wir maximal für eine gemeinsame Anschaffung ausgeben, ohne Verhandlung unter Druck?
  • Wem gehört die Anschaffung rechtlich, und wer zahlt wie viel?
  • Sparen wir auf die Anschaffung, oder finanzieren wir, und zu welchem Preis?
  • Was passiert mit der Anschaffung, wenn wir uns trennen?

Drei Fragen vor dem Kauf

Große gemeinsame Anschaffungen sind machbar, wenn drei Fragen vor dem Kauf beantwortet sind: Was kostet es uns wirklich, wer zahlt wie viel, und wem gehört es am Ende? Die Antworten sind keine Liebesbeweise. Sie sind Schutz für beide. Und wer sie vorher klärt, kann sich hinterher ungestört über das neue Sofa freuen.

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