Altersvorsorge als Paar: Riester endet, das Depot kommt 2027

Riester endet Ende 2026, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot: Was das für Paare bedeutet, wie ihr Zulagen nutzt und die Vorsorge fair aufteilt.

Zwei Papier-Türme unterschiedlicher Höhe, auf beiden wächst ein gleich großes Papierpflänzchen
ILLUSTRATION · ZWEITEILEN · RATGEBER

Wer sorgt fürs Alter vor, wenn ihr zu zweit lebt? Die ehrliche Antwort ist oft: die Person mit dem höheren Einkommen. Die andere arbeitet Teilzeit, ist in Elternzeit oder hat sich um den Haushalt gekümmert und kommt nie dazu, ein eigenes Polster aufzubauen. Genau jetzt gibt es einen doppelten Grund, das zu ändern: Ende 2026 läuft die Riester-Förderung für Neuverträge aus, und ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot sie. Wer in den nächsten Monaten keine Entscheidung trifft, entscheidet sich damit automatisch gegen Zulagen.

Warum 2026 das Jahr der Entscheidung ist

Bis zum 31. Dezember 2026 können noch neue Riester-Verträge abgeschlossen werden, danach nicht mehr. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter, wer also schon einen hat, muss nichts überstürzen. Die Förderung im letzten Riester-Jahr: 175 € Grundzulage pro Jahr, 300 € Kinderzulage für Kinder ab 2008, Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (mindestens 60 €). Für Paare gilt seit Jahren die mittelbare Zulageberechtigung: Ist nur eine Person unmittelbar förderberechtigt, kann auch der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin die Zulage bekommen, wenn sie einen eigenen Vertrag hat und dort mindestens 60 € im Jahr einzahlt (§ 79 EStG).

Zwei Dinge solltet ihr daraus mitnehmen: Wer schon einen Riester-Vertrag hat, lässt ihn vorerst liegen. Wer keinen hat, muss nicht in letzter Minute einen abschließen, nur weil ein Produkt ausläuft. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich: erst rechnen, dann wechseln. Ein neuer Vertrag lohnt sich nur, wenn er zu eurer Situation passt und die Kosten stimmen.

Das Altersvorsorgedepot: Die neue Förderung in Zahlen

Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Mai 2026 in Kraft, die ersten Depots gibt es ab dem 1. Januar 2027. Das Prinzip: Jede Person führt ein eigenes Wertpapierdepot, zahlt selbst ein und erhält dafür eine staatliche Zulage. Die Eckdaten:

BausteinWert
Sockelbeitrag für die Grundzulage120 € pro Jahr
Grundzulage50 Cent je Euro für die ersten 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €, maximal 540 €
Kinderzulagebis 300 € pro Kind und Jahr (volle Zulage ab 300 € Eigenbeitrag)
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € für Personen unter 25
Kostenobergrenze Standardprodukt1 % Effektivkosten pro Jahr
Auszahlungfrühestens ab 65, bis zu 30 % als Einmalbetrag, Rest als Rente oder Auszahlungsplan

Zwei Punkte machen das Depot für Paare besonders: Es gibt keine Garantiepflicht mehr, bis zu 100 % Aktien sind erlaubt. Und wer vorzeitig aussteigt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das Geld ist also zweckgebunden, kein Notgroschen.

Was das für euch zu zweit bedeutet

Die Förderung ist personenbezogen. Beide Partner führen ein eigenes Depot, beide bekommen eigene Zulagen, und die Kinderzulage gibt es pro Kind und Elternteil. Wer in Elternzeit oder Teilzeit ist, sollte wissen: Auch die gesetzliche Rente honoriert Kindererziehung mit bis zu drei Jahren Kindererziehungszeiten pro Kind. Private Vorsorge und gesetzliche Rente gehören getrennt gedacht und zusammen geplant. Mehr dazu im Ratgeber zu Elternzeit und fairer Kostenverteilung.

Der klassische Fehler bei Paaren: Der Sockelbeitrag von 120 € für den Partner, der wenig verdient, wird eingespart. Genau dieser Betrag entscheidet aber darüber, ob die Grundzulage fließt. 120 € im Jahr sind 10 € im Monat. Eine Zulage, die wegen gesparter 10 € verfällt, ist die teuerste Ersparnis des Jahres.

Die faire Frage: Wer zahlt wie viel ein?

Eure Aufteilungsmodelle funktionieren auch für die Altersvorsorge. Drei Wege, die ihr kennt, übertragen sich direkt:

  • Halb und halb: Beide zahlen denselben Betrag ein. Einfach, aber die Person mit weniger Einkommen spürt den Beitrag stärker. Fair ist das nur, wenn die Restbeträge ähnlich sind.
  • Nach Einkommen: Der Beitrag richtet sich nach dem Verhältnis der Nettoeinkommen. Wer 3.700 € verdient und wer 2.100 €, zahlt im Verhältnis 63,8 zu 36,2 ein. So bleibt die Belastung für beide gleich.
  • Gleicher Restbetrag: Beide zahlen so viel ein, dass am Monatsende derselbe Betrag übrig bleibt. Das ist das Modell, das die Ungleichheit am direktesten ausgleicht.

Die Details zu jedem Modell findet ihr auf den Modellseiten, ein neutrales Sparziel rechnet ihr im Sparziel-Rechner durch. Wichtig ist nicht die perfekte Formel, sondern eine Vereinbarung, die beide mittragen. Ein jährliches Gespräch gehört dazu, denn Einkommen und Familienphase ändern sich. Der Leitfaden für das monatliche Geldgespräch gibt euch dafür einen Rahmen.

Gesprächsimpulse

  • Haben wir beide eine eigene Altersvorsorge, oder hängt alles an einem Einkommen?
  • Wer von uns zahlt den Sockelbeitrag von 120 € im Jahr, damit beide Zulagen bekommen?
  • Wie viel können wir monatlich entbehren, und welches Modell teilt das fair auf?
  • Was passiert mit der Vorsorge, wenn eine Person in Elternzeit geht oder die Beziehung endet?

Rente ist ein Paarthema

Die Altersvorsorge ist die einzige Geldentscheidung, die ihr heute trefft und erst in Jahrzehnten spürt. Genau deshalb wird sie so gerne verschoben. Die Reform zwingt euch nicht zum Handeln, sie gibt euch aber einen natürlichen Termin: Ende 2026 endet Riester, ab 2027 startet das Depot. Nutzt die kommenden Monate für ein Gespräch über eure Zahlen, eure Zulagen und euer Modell. Wir haben diese Zahlen im August 2026 geprüft. Wer unsicher ist, ob ein bestehender Riester-Vertrag übertragen werden soll, rechnet zuerst, bevor er wechselt.

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Quellen

Quellen geprüft: 12. August 2026. Gesetzliche Regelungen können sich ändern; prüft aktuelle Fassungen, bevor ihr weitreichende Entscheidungen darauf stützt.

HINWEIS

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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