Haustier zu zweit: Was es kostet und wem es gehört

Hund oder Katze für uns beide: laufende Kosten, Tierhalterhaftung und die Eigentumsfrage. Was ihr vor der Anschaffung klären solltet, ohne Moral und ohne Urteil.

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Zwei gefaltete Papier-Tiere, eine Katze und ein Hund, vor einer gemeinsamen Futterschale
ILLUSTRATION · ZWEITEILEN · RATGEBER

Ein Haustier ist die emotionalste gemeinsame Anschaffung eines Paares, und die einzige, die zurückliebt. Deshalb wird sie oft getroffen, bevor die Finanzfragen gestellt sind: Wer zahlt das Futter, wer haftet, wenn der Hund jemanden beißt, und wem gehört das Tier, wenn die Beziehung endet? Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen, die vor dem Tierheim-Besuch geklärt sein sollten.

Was ein Haustier wirklich kostet

Der Deutsche Tierschutzbund rechnet vor, was Hund und Katze über die gesamte Lebenszeit kosten, und die Zahlen überraschen die meisten Paare. Ein Hund lebt acht bis vierzehn Jahre, eine Katze oft zwanzig. Die Rechnung läuft also nicht über Monate, sondern über eine Dekade. Wir haben diese Zahlen im August 2026 geprüft.

KostenpostenHundKatze
Anschaffung (Tierheim/Züchter)300–550 €ab 100 €
Ersteinrichtung (Körbchen, Leine, Näpfe)230–720 €200–500 €
Laufende Kosten pro Jahr1.200–1.350 €ca. 800 €
Gesamtkosten Lebenszeit (mindestens)17.500–20.000 €ca. 13.300 €

Die laufenden Kosten setzen sich aus Futter, Tierarzt, Steuer und Versicherung zusammen. Der größte Unsicherheitsfaktor ist der Tierarzt: Seit der Gebührenreform im November 2022 sind die Sätze spürbar gestiegen, der vom Bundesministerium beauftragte Gutachter hat die durchschnittliche Erhöhung mit 20 % berechnet. Die amtliche Gebührenordnung (GOT) setzt den Rahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz; mehr als das Dreifache ist nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Beispiele für den einfachen Satz: eine Untersuchung kostet rund 24 €, eine Kastration beim Rüden rund 71 €, beim Kater rund 30 €, Zahnsteinentfernung rund 62 €. Im Notdienst verdoppeln sich die Sätze, dazu kommt eine pauschale Notdienstgebühr von 50 €. Dazu kommt die Hundesteuer, die Städte und Gemeinden selbst festlegen: Im Schnitt der niedersächsischen Kommunen liegen 51,70 € pro Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet dort im Schnitt 83,57 €; München plant ab 2027 mit 144 €.

Eine sinnvolle Planung rechnet nicht mit dem Durchschnitt, sondern mit dem Notfall. Die Verbraucherzentrale rät zur Rücklagenbildung als Alternative zur Tierkrankenversicherung: Eine OP-Versicherung kostet für einen jungen kleinen Hund rund 160–550 € im Jahr, erstattet meist 80 % und oft nur bis zum zweifachen Satz. Wichtiger ist die Haftpflicht: Sie kostet ab etwa 50 € im Jahr, sollte mindestens fünf Millionen Euro Deckung bieten, und Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert.

Wer haftet, wenn etwas passiert

Rechtlich ist die wichtigste Frage nicht, wer füttert, sondern wer haftet. Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen: den Tierhalter und den Tierhüter.

  • Tierhalter: Halter:in ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat und es auf eigene Rechnung hält, also typischerweise füttert, versorgt und über seinen Verbleib entscheidet. Der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig: Schädigt das Tier einen Menschen oder eine Sache, haftet er allein dafür, dass es ein Tier ist, ohne dass ihm ein Vorwurf gemacht werden müsste (§ 833 BGB). Bei einem Paar, das gemeinsam im Haushalt hält, sind in der Regel beide Mithalter und haften gesamtschuldnerisch.
  • Tierhüter: Wer die Aufsicht nur vertraglich übernommen hat, etwa der Nachbar, der während des Urlaubs gassi geht, haftet nur bei eigenem Verschulden (§ 834 BGB).

Die Haftung ist kein Sonderfall für Problemhunde. Einem ruhigen Familienhund genügt ein Schreckmoment: Er läuft auf die Straße, ein Auto bremst, der Fahrer verletzt sich. Die Tierhalterhaftung deckt den Schaden, und genau dafür gibt es die Hundehaftpflichtversicherung. Sie ist in mehreren Bundesländern Pflicht, unter anderem in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen; in Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für gefährliche und große Hunde, also ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm. Wer einen Hund hält, sollte die Haftpflicht unabhängig vom Wohnort abschließen: Ohne sie kann ein einziger Vorfall das Ersparte auffressen.

Wem gehört das Tier

Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, aber auf sie sind die Sachvorschriften entsprechend anzuwenden. Das klingt technisch und bedeutet praktisch: Eigentümer:in wird, wer den Kaufvertrag schließt, zahlt und das Tier übergeben bekommt (§ 929 BGB). Nicht, wer füttert oder mit dem Tier schmust.

  • Eine Person kauft und zahlt: Sie ist Alleineigentümer:in. Schenkt sie dem Partner oder der Partnerin einen Anteil, wird diese Person Miteigentümer:in, auch ohne dass es jemand notiert.
  • Beide kaufen und zahlen: Sie bilden eine Bruchteilsgemeinschaft; im Zweifel gelten gleiche Anteile. Bei Eheleuten wird für in der Ehe angeschaffte Tiere gemeinsames Eigentum vermutet.
  • Der Trennungsfall: Bei Alleineigentum bleibt das Tier beim Eigentümer; die andere Person hat keinen Anspruch. Bei Miteigentum entscheiden Gerichte nach dem Tierwohl und der Hauptbezugsperson. Ein gesetzliches Umgangsrecht gibt es nicht. Wer das Tier im Trennungsfall behalten will, braucht also einen Eigentumsnachweis oder eine Vereinbarung mit der anderen Person, am besten schriftlich. Kommt es zur Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft, lässt sich ein Tier nicht in Natur teilen; dann bleiben im Zweifel Verkauf oder Versteigerung mit Erlösteilung (§§ 752, 753 BGB).
  • Wenn eine Person stirbt: Das Tier fällt in den Nachlass und ist vererbbar. Wer es bekommen soll, lässt sich im Testament regeln, etwa über ein Vermächtnis (§ 1939 BGB). Eine „Tierverfügung“ im engeren Sinne gibt es gesetzlich nicht; der Weg führt über das Erbrecht (§ 1922 BGB).

Was ihr vor der Anschaffung klären solltet

  • Der Eigentumsnachweis: Wer kauft und zahlt? Rechnung und Übernahmeprotokoll aufheben, bei gemeinsamer Anschaffung eine schriftliche Vereinbarung über die Anteile treffen.
  • Die Kostenaufteilung: Die laufenden Kosten gehören ins gemeinsame Budget, wie Miete und Lebensmittel. Der Haushaltsbudget-Rechner zeigt, was ein Haustier für euer Paar wirklich bedeutet.
  • Die Verantwortung: Wer geht morgens raus, wer übernimmt den Tierarzttermin? Care-Arbeit für das Tier ist Teil der fairen Aufteilung, nicht nur das Geld.
  • Der Trennungsfall: Eine schriftliche Regel, wem das Tier gehört und wie ein möglicher Ausgleich aussieht, schützt beide.
  • Die Bezugsquelle: Vom Tierheim über den Züchter bis zum Online-Kauf: Das Bundesministerium rät, Welpen nie ohne Prüfung von Muttertier, Mindestalter und Heimtierausweis zu kaufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Welpen erst mit mehr als acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen (§ 2 Abs. 4 TierSchHuV).

Gesprächsimpulse

  • Wie viel wollen wir monatlich für das Tier einplanen, und wer zahlt wie viel davon?
  • Wer ist im Alltag der Hauptverantwortliche, und wie gleichen wir die Care-Arbeit für das Tier aus?
  • Welche Rücklage legen wir für Tierarzt-Notfälle an, bevor wir uns versichern?
  • Was passiert mit dem Tier, wenn wir uns trennen? Halten wir das schriftlich fest?
  • Was passiert mit dem Tier, wenn eine Person stirbt? Wollen wir das im Testament regeln?

Das Gespräch vor dem Tierheim-Besuch

Ein Haustier ist keine Anschaffung wie ein Sofa. Es ist ein Familienmitglied mit Fell, das zehn bis zwanzig Jahre bleibt, jeden Monat kostet und im Streitfall eine rechtliche Frage ist. Wer vor dem Tierheim-Besuch über Kosten, Haftung und Eigentum spricht, macht aus dem gemeinsamen Wunsch eine gemeinsame Entscheidung. Wer es nicht tut, verschiebt die Rechnung nur: auf den ersten Tierarztbesuch, den ersten Schadensfall oder die erste Trennung.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für eure konkrete Situation konsultiert eine anwaltliche Beratung oder die Verbraucherzentrale.

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Quellen

Quellen geprüft: 14. August 2026. Gesetzliche Regelungen können sich ändern; prüft aktuelle Fassungen, bevor ihr weitreichende Entscheidungen darauf stützt.

HINWEIS

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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